Unfallschäden - Rechtliche Folgen eines HWS-Scheudertrauma

 

Unfallschäden  -  Rechtliche Folgen eines HWS-Scheudertrauma

Häufig entwickelt sich bei Unfallgeschädigten ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule (HWS), medizinisch HWS Distorsion bei einem Autounfall. Ein HWS Schleudertrauma entsteht, weil der Kopf-/Hals- und Nackenbereich während des Vorgangs zunächst ruckartig gebeugt und dann überdehnt und überstreckt wird. Folgeerscheinung des HWS Schleudertraumas sind dann in der Regel Schmerzen, Verspannungen und Fehlhaltungen, auch Schwindel und Taubheit. Besonders betroffen sind Personen mit Vorerkrankungen der Wirbelsäule.

Oft lehnten Versicherung die Regulierung wegen geringer Geschwindigkeit ab. Der Bundes-gerichtshof (BGH Urt. v. 28.01.2003, Az.: VI ZR 139/02) entschied beim HWS-Syndrom (Schleudertrauma) bezüglich eines Schadensersatzanspruch mit Schmerzensgeld „ …allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeits-änderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungs-bildung von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus. Es hänge somit nicht allein von der Geschwindigkeit ab, ob ein Unfall für eine Verletzung ursächlich sei, sondern auch von anderen Faktoren wie der Sitzposition.“

Wieviel Schmerzensgeld letztendlich gezahlt werden muss, hängt dann unter anderem davon ab, wie schwerwiegend die Unfallfolgen sind. So kann eine HWS-Distorsion Schmerzen und Verspannungen verursachen, die nach wenigen Wochen wieder vorbei sind, andererseits kann es aber auch zu erheblichen dauerhaften Schmerzen und schwerwiegenden Bewegungsbeeinträchtigungen als Dauerschaden führen.

Der BGH urteilte am 23.06.2020, Az. VI ZR 435/19, dass es auf die Schmerzen ankommt. Es komme insbesondere darauf an, ob die Schmerzen unfallbedingt waren und ob diese zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben.

Wir empfehlen Betroffenen, ein Schmerztagebuch zu führen. An welcher Körperstelle tritt der Schmerz auf? Wie intensiv ist der Schmerz in Ruhestellung und bei Belastung, ausgedrückt in einer Skala von 0 (kein Schmerz) bis 10 (maximaler Schmerz).

Auch beim Schmerzensgeldanspruch gilt, wie bei jeder Unfallregulierung: Rechtzeitig zum Anwalt. Opfer von Unfällen, Behandlungsfehlern oder Körperverletzungen fühlen sich oft alleingelassen. Die Haftpflichtversicherer regulieren zögerlich oder bestreiten gar ihre Eintrittspflicht. Ohne kompetente anwaltliche Vertretung erfolgt selten eine ausreichende Schadensregulierung durch gegnerische Versicherungen. Diese behaupten zwar gerne, dass sie angemessen regulieren würden. Die Praxis beweist das Gegenteil. Gerade bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen sollte man rechtzeitig zum Anwalt gehen.  So prüften wir auch welche weiteren Schadensersatzpositionen außer dem Schmerzensgeld dem Opfer zustehen. Gerne helfen wir Ihnen anwaltlich weiter.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart

Tel : 0711-2482446

E- Mail: KanzleiEschle@t-online.de

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